Arbeitsmedizin

Die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sind Aufgaben eines Unternehmens.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und stellt damit eine wertvolle Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar, die sie aber nicht ersetzen darf. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten Betriebsärzte den Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und beurteilen diese auch in Hinblick auf seine individuelle Gesundheit.

Zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Beratung durch den Betriebsarzt. Körperliche und apparative Untersuchungen werden nach Aufklärung durch den Betriebsarzt durchgeführt. Aus tätigkeitsbedingten Infektionsrisiken kann die Empfehlung einer Impfung folgen. Die Inhalte und das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung, aus der hervorgeht, dass und wann die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat sowie wann die nächste Vorsorge empfohlen wird.

Wir freuen uns Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.
Christiane Kätscher-Murad
Fachärztin für Arbeitsmedizin/ Allgemeinmedizin

Wichtige Informationen für den Mitarbeiter

  • Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber
  • Bitte bringen Sie ein Personalausweis sowie ggf. Impfausweis mit
  • Termine erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Geeignete Sehhilfe sowie ggf. Hörgerät zum Termin mitbringen

Folgende Vorsorgen/Eignungen finden in der Praxis statt

  • Lärm (ehemals G20)
  • Hauterkrankungen (ehemals G24)
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
  • Atemschutz (ehemals G26)
  • Hitze (ehemals G30)
  • Tauchtauglichkeit (ehemals G31)
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland (ehemals G35)
  • Bildschirmarbeit (ehemals G37)
  • Arbeiten mit Absturz (ehemals G41)
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
  • Eignungsuntersuchung (Sporttauglichkeitsuntersuchung, Sportbootführerschein, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Jugendschutzuntersuchung)
  • Führerscheinuntersuchung z.B. LKW (augenärztliche Untersuchung muss extern bei Augenarzt erfolgen)

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